Software Subscription Agreement

Version 1.1 / 01.01.2024

Alle Rechte an der Software «Filewatcher» (nachfolgend Software) liegen bei der VistaSys AG, Rohrerstrasse 64, CH-5001 Aarau. Durch die Nutzung/Installation der Software kommt zwischen Ihnen (Kunde) und der VistaSys AG (Anbieter) ein Softwarelizenzvertrag zustande. Sie erklären sich mit den nachfolgenden Vertragsbestimmungen einverstanden.

Wenn Sie den folgenden Bestimmungen nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht verwenden und/oder installieren.

1. DEFINITIONEN

1.1. "Software" bezieht sich auf die SaaS-Lösung "Filewatcher", einschliesslich aller Updates, Erweiterungen und zugehörigen Materialien.

1.2. "Abonnement" bezieht sich auf die kontinuierliche Nutzung der Software und die damit verbundenen Dienstleistungen durch den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung.

1.3. "Nutzer" bezieht sich auf eine autorisierte Person, die im Auftrag des Kunden auf die Software zugreift und diese nutzt.

2. ABONNEMENT UND NUTZUNG

2.1. Der Anbieter gewährt dem Kunden das nicht-exklusive Recht, die Software im Rahmen eines Abonnements (Software Subscription) zu nutzen.

2.2. Der Kunde ist berechtigt, die Software nur für seine Geschäftszwecke zu nutzen und darf keine Rechte an der Software übertragen, verkaufen, vermieten oder anderweitig übertragen.

3. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

3.1. Die Laufzeit des Abonnements beginnt am Wirksamkeitsdatum und endet automatisch nach Ablauf der bei der Bestellung definierten oder angezeigten Dauer. Es erfolgt ein automatischer «Renewal» um die bei der Bestellung definierten oder angezeigten Dauer.

3.2. Das Abonnement kann jederzeit gekündigt werden, wobei das Abonnement nach Ablauf der Dauer (Laufzeit) eingestellt wird. Nach Ablauf der Laufzeit kann der Dienst nicht weiterverwendet werden. Eine Reaktivierung ist jederzeit möglich.

4. ZAHLUNGEN UND ABRECHNUNG

4.1. Der Kunde zahlt dem Anbieter die vereinbarten Abonnementgebühren gemäss den in der Angebotsvereinbarung (Webseite) oder Rechnung festgelegten Bedingungen.

4.2. Alle Zahlungen erfolgen in CHF und sind im Voraus für die Abonnementslaufzeit fällig.

4.3. die Abonnementgebühren sind nicht erstattungsfähig und enthalten keine Steuern. Gesetzliche Steuern (Bsp. MWST) wird beim Zahlungsvorgang berechnet.

4.4 Wir sind berechtigt, die Abonnementgebühren mit Wirkung ab Ihrer nächsten Verlängerungsperiode anzupassen.

5. SUPPORT UND WARTUNG

5.1. Die Support- und Wartungsdienste sind im Abonnement enthalten und berechtigen den Kunden zu Folgendem.

a) Elektronische Unterstützung, um dem Kunden zu helfen, Probleme mit der Software zu finden und zu beheben.

b) Fehlerkorrekturen und Code-Korrekturen zur Behebung von Software-Fehlfunktionen, um die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Betriebsspezifikationen zu bringen.

c) Alle Erweiterungen, Verbesserungen und sonstigen Änderungen, die der Anbieter nach eigenem Ermessen an der Software vornimmt oder hinzufügt und die der Anbieter allen anderen Abonnenten des SaaS-Dienstes kostenlos zur Verfügung stellt.

6. DATENSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ

6.1. Der Anbieter verpflichtet sich, angemessene Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, um die Integrität und Vertraulichkeit der Kundendaten zu schützen.

6.2. Der Anbieter wird die Kundendaten nicht ohne schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

7.1. Der Anbieter weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist daher nur eine Software, die im Wesentlichen gemäss den Instruktionen (Programmbeschreibung, Bedienungsanleitung) und den kommunizierten Systemanforderungen (kompatible und vorausgesetzte Hard- und Software) arbeitet

7.2. Der Anbieter schliesst jede weitere Haftung und Gewährleistung bezüglich der Software und der damit erzielten Resultate aus. Der Anbieter ist insb. nicht für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder von Daten oder anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der Software oder der Unfähigkeit, die Software bestimmungsgemäss zu benutzen, entstehen. In jedem Fall ist die Haftung auf den Betrag, den der Lizenznehmer für die Lizenz tatsächlich bezahlt hat, beschränkt.

8. ALLGEMEINES

8.1. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und tritt an die Stelle aller vorherigen Vereinbarungen.

8.2. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von der Schweiz und alle Streitigkeiten werden vor Gerichtsstand in Aarau beigelegt.